Referenzen, ein Blick in die Vergangenheit
Ich blicke aber gerne auch in die Zukunft! Deswegen plane, berechne und beaufsichtige ich gerne auch Ihr Bauvorhaben. Mit genau so viel Engagement, wie auch die meiner anderen, zufriedenen Kunden.
Hier ein Blick auf einige erfolgreiche Projekte:
NÖ - KRUMBACH - Umbau Gaststätte in ein Wohngebäude mit Doppelgarage
Unsere Leistung:
- Technische Beratung des Bauherrn
- Einholung von Angeboten und Vergabe
- Rechnungsprüfung
- Behördenmanagement
- Bauaufsicht
NÖ - SCHWECHAT - Umbau Wohngebäude
Unsere Leistung:
- Technische Beratung des Bauherrn
- Behördenmanagement
- Bauführer nach NÖ Bauordnung 2014 §25
NÖ - BREITENFURT - Abbruch & Neubau Wohngebäude mit Doppelgarage
Unsere Leistung:
- Technische Beratung der Bauherr/in
- Behördenmanagement
- Terminkoordination
- Bauführer nach NÖ Bauordnung 2014 §25
- Bauaufsicht
- Planwechsel & Bestandsplanung
NÖ - MARKT PIESTING - Neubau Wohn- und Nebengebäude mit Doppelgarage
Unsere Leistung:
- Technische Beratung der Bauherr/in
- Einholung von Angeboten und Vergabe diverser Bauleistungen
- Statik für Ausführung
- Einreich-, Planwechsel, Bestandsplanung, Detail
- Behördenmanagement
- Terminkoordination
- Bauführer nach NÖ Bauordnung 2014 §25
- Bauaufsicht
WIEN - HEUBERG - Neubau Kleingartenhauses in Hanglage
Unsere Leistung:
- Technische und rechtliche Bauberatung der Bauherr/in
- statische Hilfestellung bei Hangsicherung
- Einholung von Angeboten für diverse Bauleistungen
- Schriftverkehr mit Auftragnehmern
- Terminkoordination
- Detailplanung
- Behördenmanagement
WIEN - RODAUN - Abbruch & Neubau Einfamilienhaus
Unsere Leistung:
- Technische und rechtliche Bauberatung der Bauherr/in
- Vertragsprüfung für AG gegenüber Generalunternehmer
- Fachliche Beurteilung der GU Leistungen
WIEN - HEUBERG - Umbau Kleingartenhaus
Unsere Leistung:
- Technische Bauberatung des Bauherr/in
- Einreichplanung
NÖ - STREBERSDORF - Gartenhütte in Holzbauweise
Unsere Leistung:
- Technische Bauberatung der Bauherr/in
- Einreichplanung
- Bauführer nach NÖ Bauordnung 2014 §25