construct control plus

Kompetenz & Erfahrung



Überprüfung nach ÖNORM B1300 und B1301 

OBJEKTSICHERHEIT
Überprüfung vom Baumeister
objektsicherheitspruefungen-oenormen-b-1300-b-1301.pdf (175.83KB)
OBJEKTSICHERHEIT
Überprüfung vom Baumeister
objektsicherheitspruefungen-oenormen-b-1300-b-1301.pdf (175.83KB)


Objektsicherheitsüberprüfungen für Wohngebäude gemäß ÖNORM B 1300 und

Objektsicherheitsprüfungen für Nicht-Wohngebäude gemäß ÖNORM B 1301




Bauwerksbuch


nach Bauordnung § 128A WBO








Beweissicherung vor Baubeginn

Beweissicherung
leitfaden-beweissicherung.pdf (75.83KB)
Beweissicherung
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Eine Beweissicherung am Bestand bzw. an Nachbargebäuden vor Baubeginn ist essenziell, wenn es um die spätere Vermeidung von Streitfällen bei Schäden geht. 

Die Beweissicherung dient vor Baubeginn der Erhebung des IST-Zustandes vor dem Start eines Bauvorhabens. Durch die möglichst genaue Erfassung von Sachverhalten trägt sie zur raschen Klärung im Fall von Unklarheiten oder Streitfällen (zum Beispiel bei auftretenden Schäden oder Mängeln) bei.

Die Erhebung des IST-Zustandes beginnt üblicherweise mit dem Baugelände. Je nach Art der geplanten Arbeiten umfasst sie zum Beispiel die Erfassung des vorhandenen Baumbestandes oder rutschgefährdeter Hangabschnitte.
Häufig sind von Bauarbeiten auch benachbarte Grundstücke und die darauf befindlichen Objekte betroffen. Wichtig bei Nachbargebäuden: Die Begutachtung hat nicht nur von außen (Fassade), sondern auch von innen zu erfolgen, um bereits vorhandene, bzw. im Zuge der Bauarbeiten entstandene Schäden komplett zu Erfassen.

Das Nachbarrecht ist Teil des Sachenrechts und definiert grundsätzlich die unbedingte Verfügung des Bauherrn über sein Haus bzw. Gebäude. Allerdings unter der Vorwegnahme, dass umliegenden Gebäuden dabei keine Schäden entstehen. Doch genau das legen Bauarbeiten nahe. Kommt es zum Schaden durch Bauauswirkungen, sind Konflikte zwangsläufig vorprogrammiert. Aus diesem Grund ist eine genaue Erkundung des Bauumfeldes inklusive Beweissicherung am Nachbargebäude angeraten.

 


Sonstige Leistungen 

 


  • Vermessungsarbeiten am Bestand
  • Privatgutachten (Anm.: Gerichtsgutachten siehe SV-Verband)
  • Abnahme von Lieferungen & Leistungen