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ÖNORM B1300 & ÖNORM B1301 

OBJEKTSICHERHEIT
Überprüfung vom Baumeister
objektsicherheitspruefungen-oenormen-b-1300-b-1301.pdf (175.83KB)
OBJEKTSICHERHEIT
Überprüfung vom Baumeister
objektsicherheitspruefungen-oenormen-b-1300-b-1301.pdf (175.83KB)


Objektsicherheitsüberprüfungen für Wohngebäude gemäß ÖNORM B 1300 und

Objektsicherheitsprüfungen für Nicht-Wohngebäude gemäß ÖNORM B 1301

Die ÖNORM B 1300 und B 1301 stellen bedeutende Normen im Bereich der Objektsicherheitsüberprüfungen dar und dienen der Gewährleistung höchster Sicherheitsstandards für Wohn- und Nicht-Wohngebäude.

Die ÖNORM B 1300 legt den Fokus auf Wohngebäude und umfasst eine detaillierte Überprüfung sämtlicher sicherheitsrelevanter Aspekte. Die Tragkonstruktion wird eingehend analysiert, wobei Fluchtwege im Hinblick auf Dimensionierung und Zugänglichkeit im Evakuierungsfall sorgfältig geprüft werden. Ein wesentlicher Bestandteil ist die Evaluation des Brandschutzes, wobei nicht nur bauliche Maßnahmen, sondern auch die Effizienz von Alarm- und Evakuierungssystemen berücksichtigt wird. Dachsicherheit, Einbruchschutz und die Standsicherheit von Treppen, Geländern und Balkonen sind weitere kritische Punkte. Die Ergebnisse dieser Überprüfungen ermöglichen eine zielgerichtete Planung von Instandhaltungsmaßnahmen, um die Gebäudesicherheit zu gewährleisten.

Die ÖNORM B 1301 konzentriert sich auf Nicht-Wohngebäude, einschließlich industrieller und gewerblicher Strukturen. Hier stehen spezifische Sicherheitsaspekte im Vordergrund. Der Brandschutz wird intensiv überprüft, wobei auch Fluchtwege, Tragfähigkeit und weitere relevante Kriterien eine entscheidende Rolle spielen. Einbruchschutzmaßnahmen und die Sicherheit von Treppen, Türen, Geländern und anderen Strukturen werden ebenfalls technisch fundiert analysiert. Die Ergebnisse dienen als Grundlage für gezielte Sicherheitsverbesserungen und die langfristige Integrität der Bauwerke.

In beiden Normen steht die technische Prüfung und Bewertung im Vordergrund, um sicherzustellen, dass Gebäude den höchsten Sicherheitsstandards entsprechen und somit ein sicheres Umfeld für Bewohner und Nutzer gewährleistet ist.

Bauwerksbuch


nach Bauordnung § 128A WBO








Beweissicherung vor Baubeginn

Beweissicherung
leitfaden-beweissicherung.pdf (75.83KB)
Beweissicherung
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Eine präzise Beweissicherung am bestehenden Gebäude und den benachbarten Strukturen vor Baubeginn ist von entscheidender Bedeutung, um potenzielle Konflikte und Streitigkeiten im Zusammenhang mit Schäden zu vermeiden.

Die Beweissicherung zielt darauf ab, den aktuellen Zustand (IST-Zustand) vor Beginn eines Bauprojekts zu dokumentieren. Dieser umfassende Erfassungsprozess ist von grundlegender Bedeutung, da er bei Unklarheiten oder später auftretenden Schäden als Referenz dient und eine schnelle Klärung ermöglicht.

Der erste Schwerpunkt der IST-Zustand-Erhebung liegt typischerweise auf dem Baugrundstück selbst. Abhängig von den geplanten Arbeiten werden Aspekte wie der vorhandene Baumbestand oder potenziell rutschgefährdete Hangabschnitte erfasst. Doch nicht nur das eigene Baugrundstück ist relevant; häufig sind auch benachbarte Grundstücke und deren Strukturen betroffen.

Besondere Aufmerksamkeit gilt den Nachbargebäuden. Die Begutachtung erfolgt nicht nur von außen, etwa an der Fassade, sondern auch von innen. Dies ist entscheidend, um bereits vorhandene Schäden zu dokumentieren und sicherzustellen, dass im Zuge der Bauarbeiten keine zusätzlichen Beeinträchtigungen auftreten.

Im Rahmen des Nachbarrechts, das Teil des Sachenrechts ist, steht dem Bauherrn grundsätzlich die Verfügung über sein Gebäude zu. Allerdings unter der Prämisse, dass dabei keine Schäden an den umliegenden Gebäuden entstehen. Da Bauarbeiten jedoch naturgemäß Auswirkungen haben können, ist eine umfassende Erkundung des Bauumfeldes, einschließlich einer präzisen Beweissicherung am Nachbargebäude, dringend empfohlen. Dies minimiert das Risiko von Konflikten und trägt dazu bei, eine reibungslose Bauphase zu gewährleisten.

Sonstige Leistungen 

 

  • Vermessungsarbeiten am Bestand
  • Privatgutachten (Anm.: Gerichtsgutachten siehe SV-Verband)
  • Abnahme von Lieferungen & Leistungen